Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beschäftigt sich im Rahmen des Verkehrszivilrechts insbesondere mit dem Verkehrshaftungsrecht.

Im Falle eines Verkehrsunfalls kümmern wir uns um die Regulierung Ihres Haftpflicht- bzw. Kaskoschadens an Ihrem Fahrzeug und setzen uns mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft auseinander. Sollten Sie insoweit nicht Verursacher des Verkehrsunfalls sein, erfolgt die Regulierung Ihres Schadens kostenlos und ohne Umstände für Sie. Wir kümmern uns um die Angelegenheit, bis das Geld bei Ihnen eintrifft.

Auch wenn Sie als Unfallverursacher von dem vermeintlich Geschädigten oder dessen Versicherung in Anspruch genommen werden, prüfen wir für Sie, ob die gegen Sie gerichteten Ansprüche berechtigt sind oder nicht.

Des Weiteren stehen wir Ihnen innerhalb des sog. Verkehrsvertragsrecht, also bei dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Kfz-Reparaturen etc. mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben (z. B. wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr („Blitzer“) oder Beschuldigter eines Verkehrsstrafverfahrens sein (z. B. als Verantwortlicher einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr) helfen wir Ihnen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Zuständig ist Herr Rechtsanwalt A. Grotstollen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.