Mietrecht

Das Mietrecht unterteilt sich in gewerbliches und privates Mietrecht. Von privaten Mietrecht ist auszugehen, wenn Privatpersonen untereinander vermieten oder wenn zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft an eine Privatperson vermietet. Wird jedoch ein Objekt zur gewerblichen Nutzung vermietet handelt es sich um gewerbliches Mietrecht. Eine Unterscheidung bei Vermischung dieser beider Arten der Vermietung ist nicht immer einfach, kann aber für die zur Anwendung kommenden Gesetze und Rechtsprechung sehr relevant sein.

Insbesondere das private Mietrecht kann viele Fragen aufwerfen. Wir beraten Sie gerne.