Strafrecht

Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten sind und mit einer Strafe geahndet werden können. Die einschlägigen Rechtsnormen befinden sich in dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO). Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie z. B. das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum und elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Als mögliche Strafen kennt das deutsche Recht im Wesentlichen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe.

Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben Post von der Polizei oder gar der Staatsanwaltschaft erhalten?

Dann sollten Sie nicht länger zögern und sofort anwaltliche Hilfe aufsuchen. Denn gerade zu Beginn eines Strafverfahrens lassen sich viele Fehler vermeiden. Wer meint, er schaffe es alleine oder ein Anwalt als Verteidiger sei ihm zu teuer, der wird spätestens vor Gericht sein blaues Wunder erleben.

Soweit noch vereinzelt bekannt ist, dass in einer Hauptverhandlung eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Angeklagten erfolgen kann, gilt dies allerdings auch schon im sog. staatsanwaltschaflichen Ermittlungsverfahren, also bereits zu einem Zeitpunkt, bei dem die Anklageschrift oder gar ein Strafbefehl noch gar nicht zugestellt wurde.

Bereits hier setzen wir mit unserer Beratung ein und versuchen, Ihren „Kopf aus der Schlinge zu ziehen“. Dies muss auch nicht immer teuer sein. Wir berücksichtigen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und vereinbaren mit Ihnen individuell unsere Gebühren. Zuständig für Sie in der Kanzlei Grotstollen ist Herr Rechtsanwalt A. Grotstollen.