Kündigung

Schriftform

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen (§ 568 BGB).

Das gilt sowohl für  Vermieter und Mieter gleichermaßen und sowohl bei fristloser als auch bei fristgerechter Kündigung und selbst für mündlich geschlossene Verträge.

In Ausnahmefällen kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Voraussetzung ist eine so schwerwiegende Pflichtverletzung des Mieters, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar wird.

Dies wird nur in den seltensten Fällen vorliegen. Wir beraten Sie hierzu gerne.