Änderung Punktesystem Verkehrszentralregister
Reform des Verkehrszentralregisters: Neues Punktesystem, neue Regelungen
Zum 01.05.2014 wird das alte Punktesystem durch eine Reform des Verkehrszentralregisters abgelöst.
Nach der Reform werden – wie bisher – straßenverkehrsrechtliche Vergehen neben einer Geldbuße mit Punkten beim Kraftfahrtbundesamt bestraft. Gab es bisher für Straftaten wie Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrten fünf bis sieben Punkte, gibt es nach dem 01.05.2014 für begangene Straftaten, die einen straßenverkehrsrechtlichen Bezug haben, nur noch drei Punkte.
Folgende Straftaten führen zu einer Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Trunkenheitsfahrt,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nicht mehr erfasst werden die fahrlässige Tötung, die fahrlässige Körperverletzung sowie Nötigung.
Bei den Ordnungswidrigkeiten gibt es ebenfalls eine Neuerung. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem 01.05.2014 nur noch mit ein bzw. zwei Punkten geahndet. Zugleich wurde die Grenze für eintragungsfähige Delikte von 40 EUR auf 60 EUR heraufgesetzt. Insbesondere wurden die Bußgelder angehoben für
- einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht,
- die verbotene Benutzung eines Mobiltelefons,
- das Parken an unübersichtlichen Stellen mit Behinderung,
- rechtswidriges Verhalten an Schulbussen,
- die Missachtung der Kindersicherungspflicht,
- das Nichtbefolgen von Zeichen oder Haltegeboten eines Polizeibeamten.
Zu keiner Eintragung führen nach dem 01.05.2014 Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsverbot, das Fahren in der Umweltzone, ein fehlendes Kennzeichen am Fahrzeug oder Verstöße gegen Fahrtenbuchauflage.
Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot ziehen einen Punkt nach sich, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot zwei Punkte.
- 1-3 Punkte in 1 Punkt
- 4-5 Punkte in 2 Punkte,
- 6-7 Punkte in 3 Punkte,
- 8-10 Punkte in 4 Punkte,
- 11-13 Punkte in 5 Punkte,
- 14-15 Punkte in 6 Punkte,
- 16-17 Punkte in 7 Punkte,
- ab 18 Punkte in 8 Punkte.